Bisher konnte davon ausgegangen werden, dass die alten Ligier-Krankenfahrstühle mit einem Baujahr bis 2002 weiterhin ohne Führerschein gefahren werden dürfen (Bestandschutz). Voraussetzung hierfür ist das bei der Nutzung des Fahrzeugs, das die grüne Prüfbescheinigung (grüne Gutachten) vorgelegt werden kann.
Also 25 km/h Krankenfahrstühle dürfen nach § 5 Abs. 4 FeV in der bis zum 01.09.2002 geltenden Fassung (§ 76 Nr. 2 Satz 1 FeV) nur mit einer Prüfbescheinigung, ohne jeglichen Führerschein gefahren werden! Aber ohne Prüfbescheinigung kann der Sonderzustand “Krankenfahrstuhl” nicht nachgewiesen werden und deshalb müßte dann ein Führerschein vorgelegt werden. Ansonsten fahren Sie Ihr Fahrzeug sozusagen “ohne Führerschein”.
Unabhängig davon, wird Ihnen das Fehlen der Prüfbescheinigung, trotz Vorlage der Versicherungspapiere, als Fahren ohne Zulassung vorgeworfen.

Anmerkung: Bei der Auslieferung Ihres Ligier´s wurde damals (wie auch heute) ein Art Zulassung mit den Daten das ersten Abnahmegutachten bei Ihrem Ligier-Händler mit ausgegeben. In dieser sogenannten grünen Bescheinigung wird belegt, dass das Fahrzeug technisch in Ordnung ist, und als “Sonderfahrzeug Krankenfahrstuhl” geführt werden darf. Diese Bescheinigung ist immer mitzuführen.
Bisher wurde immer behauptet, dass diese sogenannte “grünen Prüfbescheinigungen” bei Verlust nicht mehr nachbestellt werden kann. Und ist die Prüfbescheinigung einmal verloren gegangen, kann der Sonderstatus “Krankenfahrstuhl” nicht mehr nachgewiesen werden. Deshalb muss jetzt laut Gesetzgeber zum Betreiben ein Führerschein AM oder höher vorgewiesen werden.
Also … es muss eine grüne Prüfbescheinigung her, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug den technischen Anforderungen entspricht, den Sonderstatus “Krankenfahrstuhl” besitzt und vor dem Jahre 2002 das erste Mal in Verkehr gebracht wurde.
Grüne Prüfbescheinigung verloren gegangen? Na und … Also bisher wurde immer behauptet, dass ein Ersatz der grüne Prüfbescheinigung nicht mehr zu bekommen sei. Das ist richtig und falsch! Richtig ist, dass es von LIGIER kein Ersatz mehr zu bekommen ist. Aber Sie können sich über den Weg eines neuen Vollgutachtens eine neue Bescheinigung erstellen lassen. Machen Sie mit Ihrem Fahrzeug bei der DEKRA ein neues Vollgutachten, aus dem ja auch hervorgeht, dass Ihr Fahrzeug den technischen Anforderungen entspricht (Daten werden aus der am Fahrzeug befindlichen Typenschild entnommen). Ich habe für mein Ligier auch ein Vollgutachten erstellen lassen, und dann eine grüne Bescheinigung bekommen, in der die technischen Daten und das Baujahr (wann zuerst in den Verkehr gebracht) vermerkt wurden.
Bei meiner Nachfrage bei der DEKRA würde mir bestätigt, dass auch mit einem neuen Vollgutachten (also mit einer neuen grünen Prüfbescheinigung) den Ansprüchen des Gesetzgebers entsprochen wird. Nehmen Sie etwas Geld in die Hand und lassen bei der DEKRA ein neue Vollgutachten erstellen. Aber sein Sie beharrlich! .… Einige DEKRA-Stellen haben keinen geeignetten Prüfer im Haus und wimmeln die Leute deshalb einfach ab. Fragen Sie nach, wann ein passende Prüfer wieder im Hause ist. Sicher ist, dass die DEKRA derartige Abnahmen vornimmt. Wichtig ist nur, dass man einen TÜV-Gutachter mit ASS-Zusatzausbildung sucht, denn nur der darf bei Krankenfahrstühlen eine Änderung/Abnahme vornehmen.
Anschließend gehen Sie zu Ihrem Kraftverkehrsamt und lassen Ihr Fahrzeug neu registrieren. Damit ist alles erledigt.
Kosten Vollgutachten TÜV. 101,- €
Zulassungsstelle : 10,80 €
Info: wurde ein neues Vollgutachten erstellt, müssen einmalig die neuen Papiere zur Registratur bei einem Kraftverkehrsamt vorgelegt werden. Lesen Sie dazu weiter unter .…