Sie haben sich ein LIGIER Leichtkraftfahrzeug gekauft und haben auch die Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) mit dazu erhalten? Halterwechsel und Versicherungswechsel brauchen dem Amt dann nicht mitgeteilt werden. Sie müssen jetzt nur noch eine Versicherung Ihrer Wahl aufsuchen und sich dort für ca. 65,- € ein Jahreskennzeichen abholen. Diese Prozedur müssen Sie dann zu jedem Jahresanfang wiederholen. Steigen Sie erst Mitte des Jahres in eine Versicherung ein, dann brauchen Sie natürlich auch nur für die restlichen 6 Monate bis zum Jahreswechsel die Versicherung bezahlen. Wobei sich jedes Jahr die Beschriftung der Kennzeichen farblich ändert, damit schnell erkannt werden kann, wer im betreffenden Jahr ohne Versicherungsschutz fährt. Und das war es auch schon … Schild anschrauben und losfahren.
Sollten Sie ein Fahrzeug besitzen, zu dem keine Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) vorliegt, oder nicht mehr vorliegt, dann wird die ganze Sache schon etwas schwieriger. Zuerst müssen Sie sich für das Fahrzeug eine Ersatzbescheinigung beschaffen. Wie das funktioniert, wird hier beschrieben.
Muss der Ligier zum Kraftverkehrsamt vorgestellt werden? Nein. Nur nach Erstellung eines neuen Gutachtens. Danach müssen Sie sich ein Versicherungskennzeichen besorgen und danach das Fahrzeug beim KVA (Kraftverkehrsamt) registrieren lassen. Aber fragen Sie zuvor nach, wohin Sie müssen, oder besser gesagt, welches Kraftverkehrsamt für Sie zuständig ist. Denn es gibt nur ganz bestimmte Ämter, die eine Registrierung der Leichtkraftfahrzeuge vornehmen.
Versicherungskennzeichen erhalten Sie bei jeder Versicherung. Ein Preisvergleich im Internet ist ratsam. Bei der ersten Anmeldung benötigen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten und etwaig vorhandene Fahrzeugdaten wie Fahrgestellnummer, Baujahr usw.. Liegen die Fahrzeugdaten noch nicht vollständig vor, so können diese auch später bei der Versicherung nachgereicht werden. Hauptsache ist erst einmal, dass Sie ein Kennzeichen und die Versicherungsbestätigung ausgehändigt bekommen.
Was muss ich zum KVA mitbringen? Die Prüfbescheinigung und die Blanco-Fahrzeugpapiere, die Sie im Zuge des Vollgutachtens vom TÜV bzw. DEKRA erhaltenen haben, ein gültiges Versicherungskennzeichen und die Versicherungsunterlagen, Ihren Personalausweis und 10,50 € Gebühren (2014). Das Fahrzeug selbst muss nicht vorgeführt werden.
Ligier von 65 km/h auf 45km/h herabsetzen. Im Normalfall fährt ja so ein Ligier AMBRA gute 65 km/h. und hat dann natürlich auch ein ganz normales großes Kennzeichen (vorn und hinten), wie alle anderen Kraftfahrzeuge auch. Dann sind natürlich auch all diese Kosten wie TÜV, ASU, KFZ-Steuern und zum Führen des Fahrzeugs ein Pkw-Führerschein fällig. Deshalb wurden die meisten Ligier AMBRA auf 45km/h herabgesetzt, weil dann die Kosten für TÜV, ASU, Kfz-Steuern entfallen und zum Führen des Fahrzeugs nur ein Mopedführerschein AM oder gar kein Führerschein benötigt werden.
Über das Herabsetzen der Geschwindigkeit werden ja im Internet die tollsten Geschichten erzählt. Richtig ist … lassen Sie das Fahrzeug von einer Werkstatt auf die gewünschte Geschwindigkeit drosseln. Sie können das natürlich auch selber machen. Aber abschließend muss die eingestellte Geschwindigkeit von einem Sachverständigen (DEKRA, TÜV) abgesegnet werden. Denn nur diese Leute können Ihnen dann auch die begehrte Bescheinigung (Einzelgenehmigung gem. §4Abs.5 FZV) aushändigen, die Sie später bei der Versicherung zur Anmeldung und danach für das Kraftverkehrsamt zur Registrierung benötigen. Ab jetzt heißt es … kein TÜV mehr, kein ASU mehr, keine Steuern mehr, und als Führerschein benötigen Sie nur noch den Mopedführerschein Klasse AM.
was kostet das verändern der Höchstgeschwindigkeit in einer Werkstatt? Für den Umbau kommen etwa 2,5 Stunden, also gute 150,- € zusammen. Hinzu kommen Teile wie Geschwindigkeitsgeber, Plomben und Schilder für etwa 90,- € (2014). Alles Preise inklusive MwSt.
Was kostet eine Abnahme (Vollgutachten) der DEKRA/TÜV? Gutachten gemäß §21STVO PO36777005395. Inklusive Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gem. § 4 Abs. 5 FZV (für zulassungsfreie Fahrzeuge lt. §3 Abs. 2 Nr.1 und 2 FZV). Kostet bei der DEKRA 110,50 € inkl. MwSt (2014). Ich habe Ihnen einmal eine Bildserie über die Dokumente eingestellt.
Fahrzeug von 25kmh auf 45kmh umstellen. Meistens sind die 25kmh Fahrzeuge sogenannte Krankenfahrstühle und mit einem 163ccm HONDA 4-Takt Motor verbaut. Ein Umstellen auf 45kmh Leichtkraftfahrzeug ist mit diesem Motor nicht möglich, weil diese Motore einen höhern Hubraum als 49,9ccm haben.
Fahrzeug mit 45kmh auf Krankenfahrstuhl umrüsten. Sollten Sie beabsichtigen, einen normalen Ligier auf 10, 25 oder 30kmh als Krankenfahrstuhl umzurüsten, wird ihnen das heute nicht mehr gelingen. Weil Krankenfahrstühle ab dem Jahre 2002 nicht breiter als 1,10m sein dürfen. Und ein Ligier AMBRA ist 1,40m breit.
Führerscheinfrei: Immer wieder wird behauptet, dass man Ligier-Leichtkraftfahrzeuge die als Krankenfahrstühle deklariert, und vor dem Jahre 2002 in den Verkehr gebracht wurden, ohne Führerschein gefahren werden dürfen. Dies ist falsch, Es werden bis auf ganz wenige Ausnahmen für alle Fahrzeuge ein Führerschein benötigt. Lesen Sie dazu mehr unter Führerscheinfrei.
Wann benötigen Sie ein Vollgutachten? ❶ Wenn irgendwelche technischen Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen wurden, weil dann die alte Betriebserlaubnis erlischt. ❷ Oder wenn neue Fahrzeugpapiere erstellt werden müssen, weil die Originalpapiere verloren gingen. Versuchen Sie einmal zuvor über den Hersteller LIGIER eine Ersatzbescheinigung zu erhalten. Haben Sie überhaupt keine Unterlagen von Ihrem Fahrzeug, dann benötigen Sie zuvor von der Kraftfahrzeugstelle eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, aus der hervor geht, dass das Fahrzeug nicht bei der Polizei als gestohlen gemeldet wurde. Dabei sind die Anforderungen der Behörden von Landkreis zu Landkreis ganz unterschiedlich. Lesen Sie mehr darüber hier.❸ Wenn die Polizei Sie wegen unerlaubten Verändern der Technik an Ihrem Fahrzeug erwischt hat und die ABE einkassiert wurde. ❹ Wenn die Endgeschwindigkeit an dem Fahrzeug neu bestimmt werden soll.
Ich würde jedem dazu raten, dass Fahrzeug vorab bei einer Werkstatt auf den einwandfreien Zustand überprüfen zu lassen. Sollten in diesem Zusammenhang auch die Endgeschwindigkeit verändert werden, so kann das von der Werkstatt für relativ wenig Geld auch gleich durchgeführt werden.
In der Regel kommt der Sachverständige zur Prüfung in die Werkstatt. Ist das Fahrzeug nicht in Ordnung, so kommt er zu einem späteren Termin noch einmal …. was unnützes Geld kostet.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Fahrzeug völlig intakt ist, dann können Sie auch direkt zum TÜV fahren. Rufen Sie vorher an und fragen Sie nach, ob der passende Fachmann dann vor Ort ist. Nicht alle Prüfer kennen sich mit dem Prozedere für Leichtkraftfahrzeuge aus. Und nur wenige Prüfer haben die technische Daten von Ihrem Fahrzeug vorliegen.
Zum Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Prüfbescheinigung und ein Satz Blankopapiere für das Fahrzeug. Mit diesen Papieren und einer Versicherungsbescheinigung können Sie dann das Fahrzeug beim Kraftverkehrsamt registrieren lassen.
Jedes Fahrzeug muss einmal beim Kraftverkehrsamt registriert worden sein. Halterwechsel und Versicherungswechsel brauchen dem Amt dann nicht mehr mitgeteilt werden.
Zusammenfassung
Der Weg zum Kraftverkehrsamt ist nur nötig, um das eigentliche Fahrzeug als tatsächlich existent Fahrzeug in der jetzigen Konstellation registrieren zu lassen, und um festzuhalten, wer das Fahrzeug in der jetzigen Form als erster Halter in den Verkehr bringen wird.
Wer später das Fahrzeug kauft und in den Verkehr bringt ist dem Amt relativ egal. Fällt ein Fahrzeugführer später einmal im Verkehr auf, dann wird der Halter über die im Moment gültige Versicherung ermittelt. Darum nach dem Verkauf eines Fahrzeugs immer einen Kaufvertrag erstellen, damit Sie ggf. den neuen Besitzer nachweisen können.